Man könnte erwarten, dass ein Standard für E-Rechnungen wie EN16931 E-Rechnungen standardisiert. Dem ist nicht ganz so. Jeder Mitgliedsstaat kann seine eigenen Erweiterungen als Core Invoice Usage Specifications (CIUS) definieren. Prominente Beispiele dafür sid der Standard ”XRechnung” in Deutschland oder ”OIUBL” in Dänemark, siehe das EU-Dokument eInvoicing Country Factsheets for each Member State & other countries for an overview.
Glücklicherweise können Mitgliedsländer den Standard beliebig ändern.
Zunächst bleibt es bei UBL und CII als erlaubte Syntaxen.
Änderungen an der Semantik sind ebenfalls eingeschränkt. So können Mitgliedsstaaten beispielsweise optionale Elemente zu Pflichtfeldern machen, die erlaubte Anzahl für das Vorkommen bestimmter Elemente einschränken oder die Verwendung gewisser Codes untersagen. Siehe CIUS and Extension - What is allowed für weitergehende Informationen.
Sowohl UBL als auch CII erfordern die Anwesenheit einer sogenannten Customization-ID. Die Customization-ID ist eine Zeichenkette wie diese:
urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:fdc:peppol.eu:2017:poacc:billing:3.0
Sie identifiziert eine spezifische Variante einer E-Rechnung.
E-Invoice-EU unterstützt diese, indem Aliase für verschiedene Formate definiert sind. So setzt zum Beispiel der Alias ”XRechnung” die Customization-ID auf diesen String:
urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:xeinkauf.de:kosit:xrechnung_3.0
Wenn man eine Variante, die nicht unmittelbar von E-Invoice-EU unterstützt wird, erzeugen will, wählt man einfach das Basis-Format (UBL or CII) und gibt daneben eine Customization-ID an. Explizit angegebene Customization-IDs überschreiben grundsätzlich die in die Software eingebauten Vorgabewerte.
So oder so ist die Nutzerin oder der Nutzer selber dafür verantwortlich die inhaltlichen Anforderungen an die länderspezifische Variante zu erfüllen. E-Invoice-EU überprüft lediglich, dass die Struktur der Rechnungsdaten den Anforderungen des Standards genügen.